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| Winkeltreue Schnittkegelprojektion mit zwei längentreuen Bezugsbreitenkreisen bei N 50° und N 54° |
| unter MSL | ||
| MSL - 100 ft | ||
| 100 - 300 ft | ||
| 300 - 600 ft | ||
| 600 - 1000 ft | ||
| 1000 - 1500 ft | ||
| 1500 - 2000 ft | ||
| 2000 - 3000 ft | ||
| 3000 - 5000 ft | ||
| 5000 - 8000 ft | ||
| über 8000 ft |
| Flughafen | ||
| Verkehrslandeplatz (feste Öffnungszeiten) | ||
| Sonderlandeplatz, Privatplatz (PPR) | ||
| Militärflugplatz | ||
| Militär-/Zivilflugplatz |
| VOR | ||
| VOR/DME oder VORTAC | ||
| NDB |
| FIR-Grenze | ||
| Kontrollzone oder Flugplatz-Verkehrszone* - hier mit VFR-Meldepunkten | ||
| TMA/CTA der Klasse A, B, C oder D (hier in drei überlappenden Höhenstufen) | ||
| Verbots-, Beschränkungs-, Gefahrengebiet oder zeitweilig reservierter Luftraum (TRA, TSA, TFR) | ||
| Luftraum der Klasse E oder F |
| Luftraum mit Untergrenze FL95 oder höher ist nur in Ausnahmefällen dargestellt (vor allem im Alpengebiet wegen der geländebedingt größeren VFR-Flughöhen). | |
| Nicht dargestellt sind außerdem TMZ (Transponder Mandatory Zones), SRZ (Special Rules Zones), Segelfluggebiete, Fallschirmsprungzonen, Vogelschutzgebiete u. ä. Flugplatz-Verkehrszonen sind nur zum Teil dargestellt. | |
| * In einigen Ländern existieren Bereiche zum Schutz von unkontrollierten Flugplätzen und/oder Militärplätzen. Diese (M)ATZ ([Military] Aerodrome Traffic Zones) oder TIZ (Traffic Information Zones) genannten Bereiche unterliegen national unterschiedlichen Regeln. Meist ist jedoch zumindest der Funkkontakt zum jeweiligen Flugplatz für den Einflug vorgeschrieben. | |
| Soweit nicht anders gekennzeichnet sind alle Höhen in Fuß über MSL angegeben. Andernfalls ist der Angabe "GND" für Höhe über Grund oder "FL" für eine Flugfläche hinzugefügt. | ||||||
| Ist der Beschriftung ein Sternchen (*) vorangestellt, handelt es sich um einen zeitweilig aktiven Luftraum (HX). | ||||||
| Die vertikalen Grenzen eines Luftraums sind wie folgt angegeben: | ||||||
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| Klasse D von 1500 ft MSL bis FL60 | ||
| Kontrollzone Klasse D (zeitweilig) von GND bis 2500 ft MSL | ||
| Beschränkungsgebiet 13A von GND/SFC bis 5000 ft MSL | ||
| Klasse E von 1700 ft GND aufwärts |
| Achten Sie auf die Pfeilspitze an einer der Ecken der Beschriftung - diese zeigt in den jeweiligen Luftraum. |
| Wo keine anderweitigen Lufträume festgelegt sind, gelten die folgenden, nicht auf der Karte dargestellten nationalen Regelungen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Maximale Hindernishöhe in einem Quadranten von 30' Breite × 30' Länge und etwa 1 NM um diesen Bereich herum, angegeben in Hunderten von Fuß (hier 2700 ft) |
| Typische Geländehöhe für einen Quadranten von 30' Breite X 30' Länge und etwa 1 NM um diesen Bereich herum, angegeben in Hunderten von Fuß (hier 600 ft) - wird auf maximal 10% der Fläche des Quadranten überschritten, dabei auf maximal 3% der Fläche um mehr als 100 ft und keinesfalls um mehr als 1500 ft |
| Wegpunkt mit Kennbuchstabe und angrenzenden Etappen | ||
| Kontrollpunkt auf unterteilter Etappe | ||
| Ausweich-Flugplatz und Etappe dorthin | ||
| Peilung zu bzw. Standlinie von einem VOR |
| Bebautes Gebiet | ||
| Autobahn/Schnellstraße | ||
| Fernverkehrsstraße | ||
| Eisenbahn | ||
| Fluss | ||
| Kanal |
| Die verwendeten Daten über Orte, Verkehrswege und Gewässer sind auf dem Stand der 1980er-Jahre und daher nur zur Orientierung und keinesfalls zur Navigation geeignet. | |